Mein Senf dazu;
ehrlich gesagt interessiert es mich herzlich wenig,ob Deutschland das online-gambling legalisiert oder nicht.
Was für mich zählt ist,wenn ich mein Geld in ein Casino einzahle und ich mich an die AGB's halte,daß ich die erzielten Gewinne auch ausbezahlt bekomme - Punkt.
Alle die dieses tun wissen (oder sollten es zumindest wissen), daß sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen - was die Einklagbarkeit anbelangt.
Insofern kommt hier die "Seriösität" der einzelnen Casinos zum tragen = Erfahrungsberichte - die Intension dieses Forums.
Von daher meine Frage;was ist das Problem?
Etwa,daß es
@edding3000 geschafft hat (mit einer "unbewusst" veränderten e-mail Adresse*) sich bei einem Casino trotz Selbstausschluß erneut anzumelden?
Wohl kaum - das ist auch schon Spielern in "regulären" Spielbanken gelungen. Er macht unzureichenden Schutz vor sich selber geltend, und das aus einer (wissentlich) juristischen Grauzone heraus.
Das Problem ist noch nicht einmal sein Kontrollverlust (den ich im übrigen sehr bedauere) - würde es sich "nur" um reine Spielsucht handeln, warum musste es dann ausgerechnet das Casino sein,
bei dem der Selbstausschluß vorlag? - insbesondere unter der "unbewussten" Verwendung einer anderen e-mail Adresse - (*) die e-mail Adresse ist die erste Verifizierung im www da es durchaus Personen
gleichen Namens und Geburtsdaten gibt - insofern kann ich auch kein grobes Versäumnis bei dem genannten Casino erkennen.
Kurzum; das Problem ist weder die fehlende rechtliche Grundlage, noch die damit einhergehenden Unwägbarkeiten - das Problem liegt einzig bei
@edding3000.
Spielsucht ist eine ernsthafte und oftmals existenzbedrohende Erkrankung - allen Betroffenen kann nur geraten werden sich Hilfe zu suchen und den Blick nach vorne zu richten -
zudem sollten sie alles meiden was Glücksspiel zum Thema hat. Abschliessend bleibt mir nur noch
@edding3000 alles Gute zu wünschen!
Das ist meine unmaßgebliche Meinung
Gruß